Sehr geehrte Kunden, liebe Fahrschüler,
im Zuge der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 (siehe HIER) ist es den Fahrschulen ab dem 08.03.2021 wieder gestattet, für ALLE Kunden und Fahrschüler zu öffnen. Neben den allgemeinen Auflagen, welche weiterhin Gültigkeit haben (1,5 Meter Abstand zwischen Personen, Tragepflicht einer medizinischen bzw. FFP2-Maske) gibt es zusätzliche Weisungen, welche wir hier an euch weitergeben möchten.
STAND: 06.03.2021
Ich möchte mich gerne bei der Fahrschule Schubert anmelden. Auf welche Weise kann ich dies tun ?
Vielen Dank für das Interesse an unserer Fahrschule. Gerne kannst du unsere Filialen zu deren jeweiligen Bürozeiten zu einem persönlichen Beratungsgespräch aufsuchen. Die Öffnungszeiten unserer Filialen findest du hier auf unserer Webseite (siehe HIER). Alternativ kannst dir auch telefonisch oder auf elektronischem Weg Informationen einholen oder dich anmelden (Mobil: +49 (0) 172 – 75 34 03 7). Auf unserer Webseite kannst du dir umfassendes Informationsmaterial sowie alle für die Anmeldung notwendigen Dokumente ganz bequem per Email zukommen lassen.
Wir freuen uns auf dich.
Ich möchte den theoretischen Unterricht besuchen. Ist das möglich ?
Nein, Theorieunterricht ist momentan noch nicht möglich, da Gruppenansammlungen noch nicht gestattet sind.
Wie sieht es mit praktischem Fahrunterricht aus ?
Ja, Praxisunterricht ist ab dem 08.03.2021 wieder möglich. Hierbei gibt es jedoch Folgendes zu beachten: Laut Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 müssen Fahrschüler vor Unterrichtsantritt mithilfe eines tagesaktuellen Covid19-Schnelltests bzw. eines tagesaktuellen Covid19-Selbsttests negativ auf das Covid19-Virus getestet worden sein. Der Fahrschüler hat vor Unterrichtsbeginn dem Fahrlehrer per Unterschrift zu bestätigen, dass ein tagesaktueller, negativer Covid19-Schnelltest bzw. Selbsttest vorliegt.
Ich möchte zur Theorieprüfung. Führt die Dekra Theorieprüfungen durch ?
Laut unseren aktuellen Kenntnissen werden theoretische Prüfungen bis auf Weiteres fortgesetzt.
Finden praktische Fahrprüfungen statt ?
Praktische Prüfungen finden wieder statt. Es gelten hier die selben Voraussetzungen wie beim fahrpraktischen Unterricht. Eventuell wird der Prüfer den Nachweis eines tagesaktuellen negativen Covis19-Schnelltests bzw. Selbsttests zur Einsicht und Überprüfung einfordern. Kann der Fahrschüler keinen Nachweis vorweisen, ist die Prüfung beendet. Die Gesamtkosten der Prüfung werden auch hier vom Fahrschüler getragen.
Solltet ihr weitere Fragen haben, dann meldet euch einfach unter:
Mobil: +49 (0) 172 – 75 34 03 7
Email: schubert.grimma@gmail.com
WIR FREUEN UNS, DASS ES NUN ENDLICH WIEDER WEITERGEHT.
WIR HABEN EUCH VERMISST UND KÖNNEN ES KAUM NOCH ERWARTEN, ENDLICH WIEDER MIT EUCH DURCHZUSTARTEN !!!
Eure Fahrschule Schubert