Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre abgesenkt werden. Das ist jedoch mit der Auflage verbunden, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein
- muss die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist
Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
Die Ausbildung kann mit 16 begonnen werden, jedoch ist die theoretische Prüfung erst 3 Monate und die praktisch Prüfung 1 Monat vor den 17. Geburtstag möglich!
Hier die für den Antrag bei der Führerscheinstelle notwendigen Beiblätter!