Fahrzeugführer (m/w/d) benötigen für die Beförderung von Gefahrgut eine gültige ADR- Schulungsbescheinigung. Für eine Verlängerung ist die rechtzeitige Auffrischungsschulung Pflicht. Die
Fahrschule Schubert frischt Ihre Kenntnisse im sachgemäßen Umgang mit den jeweils aktuell gültigen
Vorschriften und die praktische Umsetzung für eine sichere Gefahrgutbeförderung auf, um Bußgelder zu vermeiden.
Präsenzveranstaltung:
- Freitag, den 17.04.2026 – 16:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
- Samstag, den 18.04.2026 – 07:45 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Anmeldung:
Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir per E-Mail bis spätestens zum 01.04.2026 folgende Informationen/ Dokumente des Teilnehmers:
Personalausweis Vorder- und Rückseite des Teilnehmers
Führerschein Vorder- und Rückseite des Teilnehmers
ADR-Karte Vorder- und Rückseite
Kontaktdaten Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Zum Tag der Prüfung mitzubringen:
- Personalausweis
- ADR-Karte
- Passfoto (aktuelles Lichtbild)
Kostenübernahmeerklärung:
Für eine eventuelle Kostenübernahmeerklärung senden Sie uns diese bitte formlos per E-Mail mit Angabe des Teilnehmers, Angaben des Rechnungsempfängers und einer E-Mail-Adresse für die Zustellung der Rechnung.
schubert.grimma@gmail.com
Für Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter +49 3437 9032555
- Zielgruppe
- (Berufs-)Kraftfahrer (m/w/d), die ihre ADR- Schulungsbescheinigung verlängern möchten.
- Inhalte und Abschluss
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung (theoretischer Teil)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Durchführung der Beförderung (praktischer Teil)
Prüfung (30 min) - schriftlichen IHK-Prüfungen finden –direkt am letzten Seminartag am Standort statt
- Voraussetzungen
- Gültige ADR-Schulungsbescheinigung
- Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- Abschluss
- Eintrag des Auffrischungskurses in die ADR- Schulungsbescheinigung durch die IHK oder
Handelskammer
- Eintrag des Auffrischungskurses in die ADR- Schulungsbescheinigung durch die IHK oder
- Gültigkeit
- 5 Jahre
- Lernform
- Der Kurs dauert 1,5 Tage.
- Weitere Hinweise
- Rechtliche / normative Grundlagen 8.2.2.5 ADR
- Max. Teilnehmerzahl 20
