Alle Fahrzeugklassen auf einen Blick.
- B
- BE
- A
- A2
- A1
- AM
- C
- CE
- C1
- C1E
- D
- DE
- D1
- D1E
- L
- T
Klasse B
Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter | 18 |
beim Begleiteten Fahren | 17 |
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) |
17 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | AM, L |
Sehvermögen | Sehtest |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse BE
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter | 18 |
beim Begleiteten Fahren | 17 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse | keine |
Sehvermögen | Sehtest |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse A
Fahrzeugart Schwere Krafträder
- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter | 24 Jahre |
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A | |
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 | |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | A2, A1, AM |
Sehvermögen | Sehtest |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse A2
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter | 18 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | A1, AM |
Sehvermögen | Sehtest |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter | 16 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | AM |
Sehvermögen | Sehtest |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mindestalter | 15 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | keine |
Sehvermögen | Sehtest |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse C
Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter | 21 Jahre |
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung |
|
Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse | C1 |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse CE
Fahrzeugart Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter | 21 Jahre |
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung |
|
Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse C |
Beinhaltet Klasse | C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse C1
Fahrzeugart Mittlere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter | 18 |
Geltungsdauer | 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse | keine |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse C1E
Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
Mindestalter | 18 |
Geltungsdauer | 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse C1 |
Beinhaltet Klasse | BE; D1E bei Besitz von D1 |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse D
Fahrzeugart Große Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter | 24 |
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation | |
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt) | |
20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb | |
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt | |
Geltungsdauer | 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse | D1 |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse DE
Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter | 24 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D |
Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse D |
Beinhaltet Klasse | D1E, BE; C1E bei Besitz von C1 |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse D1
Fahrzeugart Kleine Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter | 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. |
Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse | keine |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse D1E
Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter | 21 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D1 |
Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | Ja, Klasse D1 |
Beinhaltet Klasse | BE; C1E bei Besitz von C1 |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen | Ärztliches Zeugnis |
Klasse L
Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter | 16 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | keine |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse T
Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h;
landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter | 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | L, AM |
Sehvermögen | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
Erste Hilfe | Erste-Hilfe-Kurs |